Grünschnitt-Sammelstelle

... der Stadt Nastätten sowie der Ortsgemeinden Diethardt, Endlichhofen, Miehlen, Oelsberg, Ruppertshofen

Grünschnitt-Sammelstelle


Hinweise zur Nutzung:

Angenommen werden können kompostierbare Grünabfälle aus dem privaten Herkunftsbereich.

!  KEINE GEWERBLICHE ANNAHME !

Hierzu zählen:

  • Baumschnitt
  • Strauchschnitt
  • Heckenschnitt

Dazu gehören nicht:

  • Obst- und Gemüseabfälle, Zitrusfrüchte, Kaffeesatz
  • Stammholz (größer 12 cm Durchmesser), z. B. Baumstämme, Baumstümpfe
  • Wurzeln
  • Schilf(-wurzelstöcke)
  • Abfälle aus Tierhaltung, z. B. Tierstreu, Mist
  • Getreide (auch gebeiztes)
  • Friedhofsabfälle, z. B. Blumentöpfe,  Grablichter, Kerzen, Gestecke mit Plastik oder Stoff
  • Straßenbegleitgrün (außerörtliches)

Insbesondere nicht:

  • Bretter, Möbelholz
  • Balken, Rundhölzer
  • Hackschnitzel, Holzwolle
  • Holz aus dem Außenbereich, z. B. Zäune, Gartenmöbel
  • Baumischabfälle, Baustoffe
  • Verpackungen, z. B. Kunststoffsäcke, Folien, Papier
  • Draht, Metalle
  • Styropor, Schaumstoff
  • Tierkadaver
  • Sowie sonstige Abfälle, die Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbemüll und Sondermüll zuzuordnen sind.

Soweit die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, können geringe Mengen der nachfolgenden Materialien auf den Plätzen angenommen werden. Dies ist im Einzelfall vor Ort durch Aushang zu regeln.

  • Rasenschnitt
  • Laub
  • sonstige Gartenabfälle, z. B. Blumen
  • kleinere Mengen überlagerte Stroh- und Heureste (ohne Verunreinigungen)

Hinweise:

  • Zum Bündeln können verrottbare Schnüre aus Naturmaterialien verwendet werden.
  • Kleinstückiges Grüngut kann in kompostierbaren Papiersäcken angeliefert werden.
  • Je Ast oder Stamm darf ein Durchmesser von 12 cm nicht überschritten werden. Die Länge ist auf max. 2 m begrenzt.
  • Die Anlieferung von Garten- und Grünabfällen sowie Baum- und Strauchschnitt ist auf 2-mal 3 m³ je
    Anlieferer im laufenden Jahr begrenzt. Dies gilt auch für Anlieferungen der Ortsgemeinden.
Layout 2
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